Verbraucherstreitbeilegung: Die Tage der OS-Plattform sind gezählt!

Die OS-Plattform der Europäischen Kommission, die als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher mit dem Ziel eingeführt worden war, eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Streitigkeiten über Online abgeschlossene Kauf- oder Dienstleistungsverträge herbeizuführen, wird zum 20.07.2025 eingestellt.

Was Kfz-Betriebe zum Thema „außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung“ zu beachten haben, kann der aktualisierten ZDK-Broschüre „Verbraucherstreitbeilegung – Informationspflichten für Kfz-Betriebe – 3. Auflage (Stand: März 2025)“ entnommen werden. Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zum Thema „außergerichtliche Streitbeilegung“ ergeben sich bislang sowohl aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) als auch aus der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODRVerordnung). Nach der ODR-Verordnung waren Kfz-Betriebe, die über das Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem Jahr 2016 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission zu setzen.

Diese soll nunmehr zum 20.07.2025 eingestellt werden. Mit dem Wegfall der Verlinkungspflicht wird ein kleiner Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Wegen der bevorstehenden Einstellung der OS-Plattform zum 20.07.2025 hat das EU-Parlament außerdem beschlossen, dass Verbraucher schon ab dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform einreichen können. Die Verlinkungspflicht für Unternehmer entfällt aber erst zum 20.07.2025.

Auch wenn die OS-Plattform keine Beschwerden von Verbrauchern annimmt,  empfehlen wir allen Kfz-Betrieben, die über das Internet den Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen anbieten, zur Vermeidung von Abmahnungen, den Link auf die OS-Plattform bis zu deren Einstellung am 20.07.2025 beizubehalten bzw. zu setzen und erst anschließend zeitnah zu entfernen.

Im Übrigen bestehen weiterhin Informationspflichten aus dem VSBG, die nach wie vor zu beachten sind! Um Kfz-Betriebe auf den neuesten Stand der von ihnen zu erfüllenden Informationspflichten zu bringen, wurde die ZDK-Broschüre zum Thema „Verbraucherstreitbeilegung“ überarbeitet und aktualisiert.

Im Fokus

Folgende Beiträge könnten Ihnen ebenfalls gefallen: