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Naturkatastrophen, was sagt das Arbeitrecht
Ein Kunde gibt sein Fahrzeug in die Kfz-Werksatt seines Vertrauens. Bereits in diesem Augenblick – also noch vor Beginn der in Auftrag gegebenen Reparatur –
Zur Beantragung der Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig, während gleichzeitig eine neue „Handwerkerausnahme“ in Kraft tritt.
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Rechtliches
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