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Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen

Unternehmerinnen und Unternehmer oder die von ihnen beauftragten Führungskräfte tragen die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie müssen sicherstellen, dass für Arbeiten an HV-Komponenten nur fachkundige Personen eingesetzt werden, die die Gefahren an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen richtig beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen können.

Wer welche Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen durchführen darf, das regelt eine Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV 209-093.

Sie beschreibt vier Ausbildungsstufen für den Servicebereich:

  • S: Sensibilisierte Person
  • 1S: Fachkundige unterwiesene Person (FuP)
  • 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im Spannungsfreien Zustand
  • 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten

Stufe S

Sensibilisierte Personen lernen, wie sie Hochvoltfahrzeuge bedienen können und welche Besonderheiten sie dabei berücksichtigen müssen. Sie dürfen Servicearbeiten erledigen, die auch ein Fahrer oder die Fahrerin selbst erledigen kann, wie zum Beispiel Scheibenwischerblätter wechseln oder Wischerwasser auffüllen. Dazu gehört auch die Reinigung der Fahrzeuge.

 

Stufe 1S

Fachkundig unterwiesene Personen (FuP) dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen. Dazu zählen zum Bespiel Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel oder Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage. Erlaubt sind auch Arbeiten in der Nähe von HV-Leitungen sowie Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 Volt AC und 60 Volt DC).

Da Beschäftigte bei diesen Arbeiten durch Fehlhandlungen oder im Fehlerfall einer elektrischen Gefährdung ausgesetzt sein können, müssen sie von einer Fachkundigen Person (FHV) zu diesen Gefährdungen, den Schutzmaßnahmen und den Verhaltensregeln unterwiesen werden. So müssen sie zum Beispiel bei mechanischen Arbeiten wissen, wo die genaue Lage der HV-Komponenten ist, um diese bei den Arbeiten nicht aus Versehen zu beschädigen. Der Inhalt und der Umfang der jeweiligen Unterweisung sollen sich deshalb immer an der Art der durchzuführenden Arbeiten und dem dabei zu erwartenden Gefährdungspotenzial orientieren.

 

Stufe 2S

Fachkundige Personen (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand können selbstständig und sicher an diesen Systemen arbeiten. Dazu gehören alle Arbeiten an einem spannungsfreien System und dessen Komponenten.

Außerdem ist die FHV in der Lage, den spannungsfreien Zustand entsprechend den Sicherheitsregeln und den Herstellerangaben herzustellen.

FuP dürfen Arbeiten an einem spannungsfreien HV-System nur unter Aufsicht einer FHV durchführen.

Alle Azubis zum/zur Kfz-Mechatroniker/Kfz-Mechatronikerin besitzen nach einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung die Fachkunde nach Stufe 2S (nach Ausbildungsverordnung 2013). Azubis, die ihre Ausbildung im Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen die Qualifikation 3S.

 

Stufe 3S

Fachkundige Personen für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen dürfen Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen durchführen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet ist oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Sie dürfen zudem Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern durchführen, also beispielsweise Akkumodule austauschen.

Das Feststellen der Spannungsfreiheit gilt im Übrigen nicht als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn das Arbeitsverfahren und die Arbeitsmittel eine elektrische Gefährdung verhindern.

 

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