Wenn der Auszubildende überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb, in der Schule und bei der Teil I der Gesellenprüfung nachweisen kann (mindestens einen Notendurchschnitt von 2,49) dürfte dieser einen Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung stellen.
Hierzu ist ein Anmeldeverfahren erforderlich:
Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 ist für alle Bezirke der IDK Niedersachsen-Mitte zusätzlich einzureichen:
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 für alle Bezirke der IDK Osnabrück ist ein Antrag über die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Grafschaft Bentheim zu stellen:
Bitte beachten Sie die jeweiligen Abgabefristen für die Unterlagen.