Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)
Hier gelangen Sie zur aktuellen Fassung der EnSimiMaV.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.10.2024 ausser Kraft.
Quelle: Gesetze im Internet.
Stand: Okt. 2022
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