Seminarangebot: Update zum (neuen) Kaufrecht – Recht auf Reparatur

Seminarangebot: Update zum (neuen) Kaufrecht – Recht auf Reparatur

Schon 2022 mussten die Autohäuser sich mit Änderungen der Sachmangelhaftung auseinandersetzen. Seit August 2026 werden der Kfz-Branche erweiterte Pflichten mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ auferlegt.

 

Wichtige Seminarinhalte:

  • Kaufvertrag: Vorvertragliche Information und ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung im Kaufvertrag
  • Gesetzliche Grundlagen: Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur und Änderungen im Kauf- und Gewährleistungsrecht.
  • Neue Informationspflichten: Händler müssen Kunden bei Reklamationen und im Rahmen der Sachmängelhaftung präzise über Reparaturrechte aufklären.
  • Gewährleistungsverlängerung: Nach einer durchgeführten Nachbesserung/Reparatur verlängert sich die Verjährungsfrist im betreffenden Umfang um zwölf Monate.
  • Auswirkungen auf den Kfz-Handel: Besondere Risiken und Dokumentationspflichten beim Verkauf und bei Mängelrügen an Gebrauchtfahrzeugen
  • Änderungen der vom ZDK empfohlenen AGB ab August 2026
    • NWVB
    • GWVB
    • TVB
  • Gewährleistungslabel und Garantielabel ab 27.09.2026
Datum

Donnerstag, 08. Okt. 2026
Digital

Uhrzeit

ab 14.00 Uhr

Anmeldeschluss

02. Okt. 2026

Referentin

Rechtsanwältin Karen Buck

Gebühr

130,00 €

Für Mitglieder der IDKs und Kunden der STD GmbH = 80,00 €

Ansprechpartnerin