Nachrüstpflicht Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte im grenzüberschreitenden Verkehr
Umrüstungspflichten auf den digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation, Version 2 (G2V2), seit 01.01.2025 Pflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.