Offenbarungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers: Reparaturhistorie
Das Landgericht Lübeck hat am 08.05.2025 klargestellt, dass ein Gebrauchtwagenhändler unter Umständen ungefragt über die Reparaturhistorie eines Fahrzeugs informieren muss (LG Lübeck v. 08.05.2025 3 O 150/21).