Eine Werbung muss grundsätzlich auch die Rechtsform eines Unternehmens im Rahmen der Identitätsangabe enthalten. Sie gilt als wesentliche Information im Zusammenhang damit, dass „Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden, wie sein Handelsname“ anzugeben sind. Der Rechtsformzusatz ist Bestandteil der Firma und des Namens. Besondere Sorgfalt gilt für die Werbung von Autohausgruppen, die mit mehreren rechtlich selbständigen… Rechtsformangabe eines Unternehmens in der Werbung erforderlich weiterlesen