Die Begründung des BAG -Urteils ist jetzt da: § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung verbleibt den Arbeitgebern aber bei Ausgestaltung einer solchen Arbeitszeiterfassung ein sehr weiter Gestaltungsspielraum. Die Arbeitgeber können vorerst noch die Art und Weise… Arbeitszeiterfassung weiterlesen