Fast vier Jahren nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) endlich einen Beschluss gefasst und die vom ZDK unterstützte Verfassungsbeschwerde zur Rundfunkbeitragspflicht von Vorführwagen nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit ist nun abschließend geklärt, dass neben Dienstwagen, Mietwagen, Werkstattersatzwagen etc. auch Vorführwagen von Kfz-Unternehmen der Rundfunkbeitragspflicht unterliegen.
Stand: Febr. 2022