Ein Kunde gibt sein Fahrzeug in die Kfz-Werksatt seines Vertrauens.
Bereits in diesem Augenblick – also noch vor Beginn der in Auftrag gegebenen Reparatur – beginnt die Obhutspflicht des beauftragten Betriebes.
Im nebenstehenden Merkblatt des ZDKs „Obhutspflichten in der Kfz-Werkstatt“ finden Sie weitere Informationen zu dem Thema.