Neue Praktik des Landkreises Osnabrück beim Kfz-Zulassungsverfahren für Gewerbliche stößt auf heftige Kritik bei unseren Mitgliedern.

Mit Wirkung zum 01.08.2025 stellt der Landkreis Osnabrück das gegenseitige KFZ-Zulassungsverfahren für Halter aus der Stadt Osnabrück für die KFZ-Werkstätten/Autohäuser oder beauftragte Zulassungsdienste ein. 

Zweck des Ganzen: Verkürzung der Wartezeiten für private Halter.

Als Begründung führt der Landkreis Osnabrück die hohe Anzahl gewerblicher Zulassungen für Halter aus der Stadt Osnabrück an.

WIR haben Verständnis, dass Zeitabläufe optimiert werden müssen, sehen hier dennoch nur eine Verlagerung des Problems auf unsere Mitgliedsbetriebe. 

Hierdurch müssen Händler und Werkstätten, die nicht das digitale Anmeldeverfahren nutzen können oder möchten, künftig doppelte Wege organisieren und/oder teure externe Dienste nutzen. Besonders kleinere Betriebe wären hart getroffen.

Ferner ist die Zulassung gegenüber dem Kunden kein „Extra“, sondern eine wichtige Dienstleistung, die Kundinnen und Kunden erwarten und auch schätzen! 

Wir fordern den Landkreis auf, für eine praxisnahe Lösung sowohl für den privaten Fahrzeugzulassenden, ABER auch für unsere KFZ-Betriebe zu sorgen und stehen zum konstruktiven Austausch mit dem Landkreis Osnabrück bereit. 

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