Kaufprämie gestartet: Anträge seit dem 19. Mai 2026 möglich
Seit dem 19. Mai 2026 können Kundinnen und Kunden die neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge über das Förderportal der Förderzentrale Deutschland beantragen. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie konnten nun auch zahlreiche praxisrelevante Detailfragen geklärt werden, die insbesondere für Autohäuser von Bedeutung sind.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat hierzu einen umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog erstellt. Dieser dient als Orientierungshilfe für Betriebe in der aktuellen Anlaufphase und wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert.
Wichtige Informationen für Kundengespräche
Für förderberechtigte Antragsteller gilt folgendes Verfahren:
- Antrag erst nach Zulassung möglich
Die Förderung kann ausschließlich nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. - Frist beachten
Der Antrag muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung gestellt werden. - Digitale Antragstellung erforderlich
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das elektronische Antragsformular der Förderzentrale Deutschland. - BundID-Konto notwendig
Für die Antragstellung ist eine digitale Authentifizierung mittels BundID erforderlich. - Bearbeitung nach Eingangsdatum
Vollständig eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Erforderliche Nachweise
Für die Antragstellung sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Die jeweils zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen (nicht älter als drei Kalenderjahre)
- Bei gemeinsamer Veranlagung genügt der gemeinsame Steuerbescheid
- Nachweis über den Bezug von Kindergeld für förderrelevante Kinder
- Bei bestimmten Plug-in-Hybridfahrzeugen mit CO₂-Emissionen von mehr als 60 g/km: EU-Konformitätsbescheinigung zum Nachweis einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern
Empfehlung für Autohäuser
Die Anforderungen und Nachweise sollten frühzeitig mit Kunden besprochen werden, um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden. Der vom ZDK veröffentlichte FAQ-Katalog bietet hierzu wertvolle Unterstützung für die Beratungspraxis.
Fazit: Die neue Kaufprämie bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Vorbereitung der Antragstellung wichtig, damit Kunden die Förderung unkompliziert und fristgerecht erhalten können.