Autogas bezeichnet zum Einsatz in Fahrzeug-Verbrennungsmotoren vorgesehenes Flüssiggas. Es wird schon seit Jahrzehnten eingesetzt und ist daher neben der Elektromobilität ein weit verbreiteter Alternativkraftstoff. Es besteht aus Propan, Butan bzw. deren Gemischen und entspricht damit dem Brennstoff Flüssiggas (LPG- Autogas).
Ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Schadstoff-Emissionen wird dabei dem Gasantrieb zugeschrieben. Sowohl Flüssiggas als auch Erdgas nehmen nach Einschätzung der Regierung in Zukunft einen zunehmenden Anteil der genutzten Kraftstoff-Varianten ein.
Die Vorschriften für die Genehmigung von Gasanlagen, die Prüfungen der Gasanlagen sowie zur Anerkennung und zur Schulung der Werkstätten, die die Prüfungen der Gasanlagen durchführen dürfen, sind im Wesentlichen in den § 41a StVZO sowie in die Anlagen XVII und XVIIa StVZO geregelt.
Für Kfz-Werkstätten sind hierbei die Gassystemeinbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen (GAP), die auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden können, von Interesse.
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Sascha Lüders
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