Energieeffizienzgesetz (EnEfG) kann auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten betreffen

Je nach Größe eines Unternehmens und Energieverbraucht kann die Umsetzung des EnEfG auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten betreffen.
Die Auswirkungen hängen von bestimmten Schwellenwerten ab, so dass ab einer bestimmten Größe die Umsetzung verpflichtend ist. Somit ist es sinnvoll, frühzeitig Energieverbräuche zu erfassen und sich ggf. mit einem Energieberater auszutauschen.

1. Was gilt nun genau?

Gilt das EnEfG überhaupt für Autohäuser/Kfz-Werkstätten?
Ja – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonders wichtig ist:

Energieverbrauch ab 2,5 GWh pro Jahr? dann gelten Pflichten nach dem EnEfG.
Energieverbrauch ab 7,5 GWh pro Jahr? Diese Betriebe sind verpflichtet, eine tiefergehende Analyse sowie eine konkrete Bewertung der Maßnahmen zu erstellen sowie mehr Transparenz über Nutzen, Kosten und Zeitrahmen zu schaffen.
Die Pflicht richtet sich nicht nach der Branche, sondern nach dem Energieverbrauch.

Zur Einordnung:

2,5 GWh = 2.500.000 kWh ist relativ viel und betrifft meist größere Betriebe, z. B. Autohäuser mit mehreren Filialen, großen Ausstellungsflächen, Lackierereien oder energieintensiven Werkstattbereichen.

2. Was bedeutet das konkret für betroffene Autohäuser/Werkstätten?

a) Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems Verpflichtung, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 50001 oder EMAS) einzuführen.
Alternativ kann auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt werden – aber das reicht langfristig nicht aus.

b) Energieeinsparmaßnahmen identifizieren und melden
Alle identifizierten, wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen gemeldet werden.
Diese Maßnahmen müssen im sog. Energieeffizienzregister dokumentiert werden.

c) Umsetzung nicht verpflichtend – aber Transparenzpflicht
Unternehmen sind nicht gezwungen, die Maßnahmen umzusetzen, aber sie müssen offenlegen, welche Maßnahmen identifiziert wurden und ob bzw. wann sie umgesetzt werden.

3. Was sind typische Einsparpotenziale in Autohäusern/Werkstätten?

  • Umstellung auf LED-Beleuchtung
  • Optimierung der Heizungsanlagen (z. B. Wärmerückgewinnung, Regelungstechnik)
  • Photovoltaikanlagen auf dem Dach
  • Druckluftsysteme optimieren (Leckagen, Steuerung)
  • Digitalisierung und Optimierung von Prozessen und Maschinenlaufzeiten

4. Was passiert, wenn man nichts macht?

Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann es zu Bußgeldern kommen.
Außerdem drohen Imageverluste, wenn große Betriebe gesetzliche Anforderungen ignorieren – besonders bei Ausschreibungen oder bei Partnern (z. B. Herstellern), die auf Nachhaltigkeit achten.

Fazit:
Für viele kleinere Kfz-Betriebe und Autohäuser gilt das EnEfG nicht unmittelbar, sondern ist erst ab einer bestimmten Größe relevant und verpflichtend.

Bitte überprüfen Sie eigenständig, inwieweit dieses Gesetz Sie betrifft. Auf Seite 9 des Merkblatts finden Sie einen geeigneten Entscheidungsbaum.

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