Möchte ein Händler Gebrauchtwagen auch im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher verkaufen, ist davon auszugehen, dass er hierfür ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem eingerichtet hat. Fordert der Händler den Verbraucher, z.B. anlässlich der Fahrzeugabholung, zur erneuten Unterzeichnung einer Verbindlichen Bestellung auf, verliert der Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht, wenn er sich bereits aufgrund seiner… Verkauf von Gebrauchtwagen im Fernabsatz weiterlesen