Ein Urteil des BAG (19.09.2019, Az. 495/17) gibt Anlass, die betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen zu prüfen. In dem Streit ging es um einen Arbeitgeber, der erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seiner Mitarbeiterin die Kürzung des Urlaubs für die Zeiten der Elternzeit erklärte. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den… Anforderungen für die Urlaubskürzung bei Elternzeit weiterlesen