Suche
Close this search box.

Arbeitsrecht während der Fußball-EM

Merkblatt zum Arbeitsrecht während der Fußball-Europameisterschaft

Die Fußball-Europameisterschaft ist ein bedeutendes Ereignis, das viele Arbeitnehmer begeistert. Während dieser Zeit gibt es oft Fragen, wie der Arbeitsalltag mit dem Verfolgen der Spiele vereinbart werden kann.

Einen Anspruch darauf, die Fußballspiele der EM am Arbeitsplatz zu schauen oder anderweitig mitzufiebern, haben Arbeitnehmende grundsätzlich nicht. Denn sie müssen alles unterlassen, was ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt. Andernfalls verletzen sie ihre Arbeitspflicht und riskieren eine Abmahnung.

Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte.

  1. Arbeitszeit und Pausenregelungen
    • Flexible Arbeitszeitmodelle: Arbeitgeber können flexiblere Arbeitszeiten in Erwägung ziehen, um es den Arbeitnehmern zu ermöglichen, Spiele zu verfolgen. Dies könnte beispielsweise eine Anpassung der Arbeitszeiten oder das Arbeiten von zu Hause aus umfassen.
    • Gleitzeit: Wenn eine Gleitzeitregelung besteht, können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten möglicherweise so anpassen, dass sie während der Spiele frei haben. Allerdings müssen die Kernarbeitszeiten und die wöchentliche Gesamtarbeitszeit weiterhin eingehalten werden.
    • Verlängerung von Pausen: Mitarbeiter können um eine Verlängerung ihrer regulären Pausen bitten, um Spiele anzuschauen. Diese zusätzliche Zeit muss jedoch durch eine Verlängerung der Arbeitszeit kompensiert werden.
  1. Urlaubsregelungen
    • Kurzfristiger Urlaub: Für das Verfolgen von Spielen während der Arbeitszeit kann kurzfristiger Urlaub beantragt werden. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, solchen Anträgen zuzustimmen, besonders wenn die Anfrage kurzfristig ist oder betriebliche Belange dagegensprechen.
    • Überstundenabbau: Wenn Überstunden angesammelt wurden, können diese in Abstimmung mit dem Arbeitgeber während der EM abgebaut werden.
  1. Krankmeldung und Fußball
    • Krankheit vs. Begeisterung: Das „Krankmelden“, um Spiele zu sehen, ist nicht erlaubt und kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Arbeitgeber können bei begründetem Verdacht ein ärztliches Attest verlangen.
    • Ärztliche Atteste: Wenn ein Arbeitnehmer sich während der EM krankmeldet, kann der Arbeitgeber unter Umständen ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
  1. Public Viewing und Veranstaltungen
    • Firmeneigene Veranstaltungen: Unternehmen können gemeinsame Events organisieren, bei denen Spiele im Betrieb oder im Rahmen von Firmenevents angeschaut werden. Dies kann die Mitarbeiterbindung fördern und die Arbeitsmoral heben.
    • Arbeitsschutz beachten: Bei solchen Veranstaltungen müssen die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachtet werden. Alkoholgenuss sollte kontrolliert werden, besonders wenn nach dem Event noch gearbeitet wird.
  1. Produktivität und Störungen am Arbeitsplatz
    • Einhaltung der Arbeitsaufgaben: Trotz der EM müssen alle Arbeitsaufgaben weiterhin ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt werden.
    • Vermeidung von Störungen: Lautstarke Diskussionen oder das Verfolgen von Spielen am Arbeitsplatz sollten vermieden werden, um die Produktivität und Konzentration der Kollegen nicht zu stören.
  1. Fußball im Büro: Streaming und Nutzung von Firmenressourcen
    • Internetnutzung: Das Streamen von Spielen über das Firmeninternet kann die Bandbreite belasten und ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitgebers zulässig.
    • Private Geräte: Das Schauen von Spielen auf privaten Geräten während der Arbeitszeit sollte nur in den Pausen oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.
  1. Kulturelle Sensibilität und Vielfalt
    • Respekt und Fairness: Es ist wichtig, kulturelle Sensibilität und Respekt zu wahren, besonders in multinationalen Teams. Nicht jeder Mitarbeiter interessiert sich für Fußball, und es sollten keine unangemessenen Erwartungen oder Druck ausgeübt werden.
    • Teamgeist fördern: Nutzen Sie die Gelegenheit, den Teamgeist durch gemeinsame Aktivitäten zu fördern, aber respektieren Sie individuelle Präferenzen.
  1. EM-Deko am Arbeitsplatz?

Um auch am Arbeitsplatz in EM-Stimmung zu bleiben, möchten viele Arbeitnehmer den eigenen Schreibtisch in Deutschlandfarben dekorieren oder im EM-Trikot erscheinen. Für echte Fußballfans kein abwegiger Gedanke. Aber auch hier hat der Arbeitgeber das letzte Wort. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer kein Recht dazu, ihren Arbeitsplatz zu dekorieren. In manchen Fällen kann dies sogar gegen Brandschutzbestimmun-gen verstoßen. Auch das Deutschland-Trikot kann der Arbeitgeber unterbinden, denn er darf die Sicherheits- oder Dienstkleidung oder auch einen bestimmten Dresscode vorgeben. Ohne Rücksprache sollten Arbeitnehmer also auch nicht im EM-Trikot auftauchen.

  1. So bleiben Sie konsequent

Haben Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer eindeutige Regelungen getroffen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese auch beachtet werden. Bei Verstößen sollten Sie in folgenden Schritten vorgehen:

    1. Weisen Sie zunächst nochmals darauf hin, dass Sie die Privatnutzung von eigenen Geräten nicht (oder nur in dem vorgegebenen Umfang) dulden.
    2. Halten sich Ihre Arbeitnehmer nicht an die Vorgaben, sprechen Sie bei einem leichten Verstoß (z.B. kurzzeitige Internetnutzung) eine Abmahnung aus.
    3. Hat der Arbeitnehmer nach der Abmahnung erneut gegen das Verbot verstoßen, besteht für Sie die Möglichkeit, ihm zu kündigen.
  1. Schlussbemerkung

Die Fußball-Europameisterschaft bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Arbeitsmoral zu stärken und das Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam nach Wegen suchen, die Begeisterung für die Spiele mit den Anforderungen des Arbeitsalltags in Einklang zu bringen.

Bleiben Sie produktiv und genießen Sie die Spiele!

Im Fokus

Folgende Beiträge könnten Ihnen ebenfalls gefallen:

Formblätter zum QMS-System

Formblätter zur Dokumentation im akkreditiertem Qualitätssicherungssystem des Bundesinnungsverbandes (BIV): Zusätzlich zur einzig anerkannten Software  „AÜK-Plus“ 

Weiterlesen »