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Altautoverordnung gem.§4 der Altauto-Verordnung

Fragen zur Altautoentsorgung richten Sie bitte an: 

1. Sinn und Zweck einer Altautoentsorgung
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Neuzulassungen von Personenkraftwagen in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Derzeit gibt es in Deutschland einen Bestand von ca. 54 Millionen Kraftfahrzeugen. Jährlich werden rund 3 Mio. Altautos endgültig stillgelegt und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Schon heute werden durchschnittlich 75 % eines Kraftfahrzeuges (bezogen auf das Fahrzeuggewicht) verwertet. Dabei handelt es sich im wesentlichen um die Wiederverwertung von Eisen und Nichtmetallen, wie z.B. Aluminium, Blei und Magnesium.

Weiterhin werden wiederverwertbare Aggregate, wie z.B. Motor, Anlasser, Lichtmaschine, Getriebe und ähnliches, zwecks einer späteren Wiederverwendung ausgebaut. Ziel ist es, Altautos künftig sauberer, d.h. umweltgerecht zu verwerten und die Bestandteile weitgend als Sekundärstoff wieder in die Produktion einfließen zu lassen.

2. Der zukünftige Entsorgungsweg eines Altautos
Ab dem 01. April 1998 ist der Letztbesitzer eines Kfz verpflichtet, sein Altauto einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen. Der Letztbesitzer wird je nach Alter, Typ und Zustand seines Altautos entweder eine Vergütung erhalten oder einen Betrag für die Entsorgung zu entrichten haben. Die Annahmestelle händigt den Verwertungsnachweis im Auftrag und Namen eines nachgeschalteten Verwertungsbetriebes an den Letztbesitzer aus und leitet das Altauto umgehend zur weiteren Entsorgung an den anerkannten Betrieb weiter. Das Altauto wird dann beim Verwertungsbetrieb ordnungs- und sachgemäß trockengelegt und demontiert. Verwertbare Teile stehen als gebrauchte Ersatzteile den Kfz-Werkstätten für die zeitwertgerechte Reparatur zur Verfügung. Betriebe mit diesem Zeichen entsorgen Ihr Altauto umweltgerecht.

3. Annahmestellen im Kfz-Gewerbe
Grundsätzlich können sich alle Kfz-Betrieb für die Annahme von Altautos qualifizieren, wenn sie den einheitlichen Standard gewährleisten. Das Kfz-Gewerbe kann somit aus dem Stand heraus bundesweit und flächendeckend ein Netz von Annahmestellen sicherstellen. Das Annehmen und Entsorgen von Altautos ist nicht die klassische Aufgabe eines Kfz-Unternehmens, dennoch ist es wichtig, dass ein Kfz-Betrieb auch beim Kfz-Recycling eine Mittlerrolle darstellt. Kundenfahrzeuge werden ein Leben lang von der Kfz-Werkstatt betreut; diese kann somit eine umfangreiche Betreuungsleistung über Verkauf, Wartung und Reparatur bis hin zur Annahme von Altautos bieten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:

Matthias Klingenstein
mklingenstein@idk-hannover.de
Tel. 0 51 31 / 46 66 -18
Mobil: 01 51 / 14 80 75 22

Matthias Klingenstein

Informationen und Anträge erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 0 51 31/ 46 66-0.

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