Einführung des digitalen Berichtshefts
„digitaler Autofachmann“ – 01.08.2025

Ein digitales Berichtsheft bringt viele Vorteile mit sich, sowohl für Azubis als auch für Ausbilder und Unternehmen.

Hier sind einige der wichtigsten Vorteile: 

  1. Vereinfachung des Zulassungsverfahrens bei den Gesellenprüfungen
  2. Zeitersparnis und Effizienz für Ausbildende und Auszubildende
  3. Zugänglichkeit und Flexibilität wie z.B. Bearbeitung über alle Endgeräte
  4. Umweltschutz
  5. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  6. Erweiterte Funktionen, wie z. B. Digitale Werkstatt
  7. Fehlervermeidung und Qualitätssicherung
  8. Erleichterte Kommunikation
  9. Einfache Auswertung
  10. Rechtssicherheit und Datenschutz

Als zur Prüfungsabnahme zuständige Körperschaft für die Berufsausbildung im Kraftfahrzeugmechatroniker-Handwerk informieren wir Sie über eine wichtige Änderung in der Berichtsheftführung.  

Mit Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlungen im März 2025 haben die Innungen Niedersachsen Mitte und Osnabrück die ausdrückliche Empfehlung ausgesprochen, dass ab dem Ausbildungsjahr 2025 – mit Beginn zum 01.08.2025 – das digitale Berichtsheft 

„digitaler autofachmann“ des Vogel-Verlags

 geführt werden soll. Dies gilt ab dem ersten Lehrjahr für alle neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse. 

Für die bereits in der Ausbildung befindlichen Auszubildenden kann das Berichtsheft in der Form weitergeführt werden, wie es bisher erfolgt ist. Eine Umstellung auf den „digitalen Autofachmann“ ist aber freiwillig jederzeit möglich. 

Eine rückwirkende Digitalisierung bisheriger Berichte ist nicht erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen zukünftiger Prüfungsanmeldungen das Anmeldeverfahren zur Zulassung zu den Gesellenprüfungen wesentlich vereinfacht und verkürzt wird. Eine persönliche Abgabe von Anmeldeformularen und prüfungsrelevanten Unterlagen ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich, da auch das Anmeldeverfahren zukünftig digitalisiert wird. 

Das digitale Berichtsheft ist eine moderne und effiziente Lösung, die nicht nur Zeit und Ressourcen spart, sondern auch die Qualität und den Austausch während der Ausbildung verbessert. Es erleichtert die Dokumentation, schafft mehr Transparenz und trägt zu einer besseren Ausbildung bei. 

Wir bitten Sie daher eindringlich, als ausbildender Betrieb sicherzustellen, dass allen Auszubildenden (m/w/d) ab dem Ausbildungsbeginn 01.08.2025 die digitale Berichtsheftführung ermöglicht wird. 

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