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Wie kann ich meine Gesellenprüfung Teil 2 vorzeitig ablegen?

Wenn der Auszubildende überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb, in der Schule und bei der Teil I der Gesellenprüfung nachweisen kann (mindestens einen Notendurchschnitt von 2,49) dürfte dieser einen Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung stellen.

Hierzu ist ein Anmeldeverfahren erforderlich:

 

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 ist für alle Bezirke der IDK Niedersachsen-Mitte zusätzlich einzureichen:

Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 für alle Bezirke der IDK Osnabrück ist ein Antrag über die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Grafschaft Bentheim zu stellen:

Bitte beachten Sie die jeweiligen Abgabefristen für die Unterlagen.

 
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