Suche
Close this search box.

Was muss der Arbeitgeber in einem Hitzesommer tun?

Folgende Schritte sollte der Arbeitgeber beachten, wenn die Temperaturen im Sommer durch die Decke schießen:

Die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter verpflichtet den Arbeitgeber dazu, geeignete Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsstättenverordnung setzt voraus, dass am Arbeitsplatz eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrscht. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Steigen Außen- und die Innentemperaturen über 26 Grad Celsius, kann es zu erhöhter Arbeitsschwere und zu einer Gefährdung der Gesundheit, z.B. Kreislaufbelastung kommen, so dass Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen sollten. Die Schutzmaßnahmen sind im Wege einer Gefährdungsbeurteilung individuell festzulegen und umzusetzen. Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein.

Ab 30 Grad Celsius ist der Unternehmer verpflichtet, die Hitze zu reduzieren. Er muss Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, wie z.B. geeignete Getränke bereitstellen.

Erreicht die Raumtemperatur mehr als 35 Grad Celsius, darf in Betrieben nur noch gearbeitet werden, wenn spezifische Vorkehrungen vorhanden sind. Kann dies nicht gewährleistet werden und besteht keine Möglichkeit die Arbeitnehmer in kühlere Räume umzusetzen, darf für die Zeit der Temperaturüberschreitung nicht gearbeitet werden.

Technische Maßnahmen:

Raumtemperatur reduzieren:

  • durch Klimaanlagen (z.B. auch mobile Klimageräte) oder Ventilatoren

Richtiges Lüftungsverhalten:

  • Lüften am frühen Morgen
  • Lüften über Nacht
  • Querlüften

Sonnenschutz sicherstellen:

  • durch Jalousien
  • Beschattung der Fenster (auch nach der Arbeitszeit)
  • bei Arbeiten im Freien: Sonnensegel, Schirme
  • durch Bereitstellen von Sonnencreme

Wärmequellen reduzieren:

  • elektrische Geräte nur bei Bedarf einstellen (z.B. Drucker, Kopierer, Lampen

 

Organisatorische Maßnahmen

Arbeitszeiten flexibel gestalten

  • früherer Arbeitsbeginn
  • Arbeitszeit verlagern
  • Gleitzeit nutzen
  • zusätzliche kurze Pausen einlegen oder
  • Verlängerung der Mittagspause („Siesta“)

Rücksicht auf besondere Personengruppen nehmen:

  • Schwangere und stillende Mütter
  • Personen an Steharbeitsplätzen
  • Personen mit Behinderung
  • ältere und/oder gesundheitlich gefährdete Mitarbeiter

Frühzeitige Planung von Maßnahmen und in Abstimmung mit:

  • Arbeitgeber
  • Betriebsrat/Personalrat
  • Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Personenbezogene Maßnahmen:

Bekleidungsregeln lockern, um Wärmestau zu vermeiden:

  • luftdurchlässige, lockere, helle Kleidung aus Naturmaterialien
  • leichtes Schuhwerk
  • von „Krawattenzwang“ absehen

Spezialbekleidung bereitstellen

  • Kühlwesten

Getränke bereitstellen:

  • Mineralwasser (still, mit wenig Kohlensäure)
  • Kräuter- und Früchtetees bzw. Fruchtsaft-Schorlen

 

 

Im Fokus

Folgende Beiträge könnten Ihnen ebenfalls gefallen:

Formblätter zum QMS-System

Formblätter zur Dokumentation im akkreditiertem Qualitätssicherungssystem des Bundesinnungsverbandes (BIV): Zusätzlich zur einzig anerkannten Software  „AÜK-Plus“ 

Weiterlesen »