Die technische Fahrzeugüberwachung wird in Deutschland durch die Vorschriften zu § 29 und Anlage VIII StVZO geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz auf einheitlich hohem Niveau zu gewährleisten.
Die Sicherheitsprüfung (SP) ist somit neuer Bestandteil der gesetzlichen Regelungen nach § 29 StVZO.
Sie dient der Überprüfung der technischen Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, d. h. die besonders verschleißbehafteten und sicherheitsrelevanten Bauteile werden bei den in Frage kommenden Kraftfahrzeugen (Lkw, Kraftomnibusse, Anhänger) untersucht.
Die Sicherheitsprüfung kann vom Gesetzgeber auf ausgewählte Kfz-Werkstätten übertragen werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen (z.B. technische Ausstattung, Schulung etc...).
Über die Erfüllung dieser Voraussetzungen wachen die IDKs als zuständige Anerkennungsstelle für die SP.
Die SP-Siegel und Marken werden über Ihre jeweilige IDK-Geschäftsstelle bezogen.
Ihre Ansprechpartner sind:
AU-/SP-Beauftragter / SiFa Gerd Hasselbusch
ghasselbusch@idk-hannover.de
Tel. 0 51 31 / 46 66 -17
Mobil: 01 70 / 9 23 61 93
Umweltschutz / SiFa Matthias Klingenstein
mklingenstein@idk-hannover.de
Tel. 0 51 31 / 46 66 -18
Mobil: 01 51 / 14 80 75 22
Stand: Dez. 2022