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Wegfall der E-Auto-Förderung

Fassungslosigkeit bei allen Beteiligten: der Umweltbonus zur Absatzförderungen von E-Autos ist vom Wirtschaftsministerium äußerst kurzfristig eingestellt worden. Ab dem 18. Dezember 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden, für viele Autokäufer bleibt der erwartete Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro nun dauerhaft aus.

Für alle Autohäuser, die in der Vergangenheit förderfähige E-Autos verkauft haben, deren Käufer nun nicht mehr die Förderung erhalten werden, gilt grundsätzlich Folgendes:

  1. Der Umweltbonus ist eine Prämie, die der Endkunde beantragen und erhalten konnte. Der Wegfall der Förderung trifft damit den Kunden und nicht die Autohäuser als Verkäufer. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt deswegen nicht in Betracht, es hat sich durch den Wegfall der Prämie ein Risiko verwirklicht, das rechtlich im Bereich der Kunden anzusiedeln ist. Im Streitfall muss die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises gerichtlich vom Autohaus dem Kunden gegenüber geltend gemacht werden.
  2. Sollte beim Abschluss des Kaufvertrags vom Autohaus jedoch eine Garantie für den Erhalt der Förderung vertraglich vereinbart worden sein, so muss das Autohaus hierfür dann auch einstehen.
  3. Bei Kaufverträgen, bei denen den Kunden ein Widerrufsrecht zusteht (z.B. aus Fernabsatz oder aus einem verbundenen Finanzierungsvertrag) ist zu befürchten, dass die Kunden dieses Widerrufsrecht (rechtmäßig) in vielen Fällen ausüben werden und das Geschäft rückabgewickelt werden muss. Die Ausübung des Widerrufs muss nicht begründet werden, so dass dieses Recht auch wegen des Wegfalls des Umweltbonus ausgeübt werden kann.

Einige Hersteller ziehen es in Erwägung, durch Zuschüsse den finanziellen Schaden etwas zu minimieren – wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden.

Anträge, die bereits bewilligt wurden, sind laut Information des Wirtschaftsministeriums vom Stopp des Umweltbonus nicht betroffen. Alle Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sollen chronologisch bearbeitet werden und, sofern die Voraussetzungen zur Auszahlung des Bonus vorliegen, auch noch ausgezahlt werden. Für alle Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen und somit noch kein Antrag zur Förderung rechtzeitig gestellt werden konnte, wird kein Bonus mehr bewilligt werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Ihre IDKs wenden.

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