Neuigkeiten zur LKW-Maut ab 01.07.2024
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig, während gleichzeitig eine neue „Handwerkerausnahme“ in Kraft tritt.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig, während gleichzeitig eine neue „Handwerkerausnahme“ in Kraft tritt.
Serma –
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Kein Unternehmen lässt sich ohne ausreichenden Versicherungsschutz führen. Das käme einem Hochseilakt gleich. Das gilt genauso für einen Kfz-Betrieb. Die Gefahr von Personen-,Sach- oder Vermögensschäden
Fassungslosigkeit bei allen Beteiligten: der Umweltbonus zur Absatzförderungen von E-Autos ist vom Wirtschaftsministerium äußerst kurzfristig eingestellt worden. Ab dem 18. Dezember 2023 können keine Anträge
Muss ein Lieferant dem Kfz-Betrieb zusätzlich angefallene Aus- und Einbaukosten erstatten, wenn sich nach Einbau eines Ersatz- bzw. Zubehörteils ein Mangel an diesem Teil herausstellt?
Transparenzregister Bußgelder drohen
FIU-Registrierungspflicht startet ab 01.01.2024