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Neuregelung des Umweltbonus zum 01.01.2023

Die Eckpunkte lauten:

Förderung ab dem 01.01.2023

Seit 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

Seit 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterie-elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

  • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
  • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich bis 30.08.2023 nicht.

Förderung ab dem 01.09.2023

Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. Ansonsten bleiben die Förderkonditionen (siehe oben) unverändert.

Förderung ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterie-elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

  • mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.

Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch. Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Offen bleibt in diesem Zusammenhang – der für viele Kunden/Händler wichtige Part – wie groß denn nun der Fördertopf tatsächlich ist. Das „Handelsblatt“ hatte von 2,5 Milliarden Euro geschrieben. In einem Bericht von „tagesschau.de“ heißt es aber, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Offen ist ebenso, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht.

Stand: Dez. 2022

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