Antrag zur Abgasuntersuchung

Zur Beantragung der  Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von  Untersuchungen der  Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag zur Anerkennung für AU/AUK gemäß § 29 StVZO verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.

Im Link  AÜK Plus-Programm werden Sie direkt auf die Seite für das Qualitätssicherungsprogramm AÜK – Plus geleitet.
Dort können Sie sich das Qualitätssicherungsprogramm als freischaltbare Demoversion herunterladen.

Mehr Informationen zum Thema: AÜK Plus

Weitergehende Informationen zur Notwendigkeit einer Akkreditierung im Bereich von beigestellten Prüfungen (AU; GAP; SP) zur Hauptuntersuchung.

Stand: Febr. 2021

Im Fokus

Folgende Beiträge könnten Ihnen ebenfalls gefallen: