Informationen zur Antragstellung
Zur Beantragung der Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag zur Anerkennung für AU/AUK gemäß § 29 StVZO verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Führungszeugnisse können Sie online beantragen: Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder Sie wenden sich an Ihre Gemeinde.
Im Link AÜK Plus-Programm werden Sie direkt auf die Seite für das Qualitätssicherungsprogramm AÜK – Plus geleitet.
Dort können Sie sich das Qualitätssicherungsprogramm als freischaltbare Demoversion herunterladen. Dieses Programm enthält ein separates Modul für GSP/GAP. Sofern Sie das Programm schon nutzen, benötigen Sie das entsprechende Modul für GSP/GAP. Dieses können Sie im Service-Vertrag auswählen.
Mehr Informationen Thema: AÜK Plus
Weitergehende Informationen zur Notwendigkeit einer Akkreditierung im Bereich von beigestellten Prüfungen (AU; GAP; SP) zur Hauptuntersuchung. Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder Gasanlagenprüfungen (GAP) § 41a StVZO