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Antrag auf Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder Gasanlagenprüfungen (GAP)

Informationen zur Antragstellung

Zur Beantragung der  Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von  Untersuchungen der  Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag zur Anerkennung für AU/AUK gemäß § 29 StVZO verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Führungszeugnisse können Sie online beantragen: Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder Sie wenden sich an Ihre Gemeinde. 

Im Link  AÜK Plus-Programm werden Sie direkt auf die Seite für das Qualitätssicherungsprogramm AÜK – Plus geleitet.
Dort können Sie sich das Qualitätssicherungsprogramm als freischaltbare Demoversion herunterladen. Dieses Programm enthält ein separates Modul für GSP/GAP. Sofern Sie das Programm schon nutzen, benötigen Sie das entsprechende Modul für GSP/GAP. Dieses können Sie im Service-Vertrag auswählen.

Mehr Informationen Thema: AÜK Plus

Weitergehende Informationen zur Notwendigkeit einer Akkreditierung im Bereich von beigestellten Prüfungen (AU; GAP; SP) zur Hauptuntersuchung. Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder Gasanlagenprüfungen (GAP) § 41a StVZO

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