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Am Prüfungstag krank?

Wie verhalte ich mich, wenn ich ausgerechnet am Prüfungstag krank bin/werde.

Wenn ein/e Auszubildende/r aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder von ihr zurücktritt, hat er/sie gemäß der Prüfungsordnung der Handwerkskammer Hannover/der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim die Erkrankung glaubhaft zu machen.

Zu diesem Zweck benötigt er/sie ein ärztliches Attest, das der Prüfungskommission bzw. Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben der/des medizinischen Sachverständigen die Rechtsfrage zu beantworten, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch oder den Rücktritt der Prüfung rechtfertigen kann, ist grundsätzlich nicht die Aufgabe des Behandelnden; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden.

Hierfür ist die Prüfungskommission der IDKs Niedersachsen-Mitte und Osnabrück vor Beginn der Prüfung zu informieren und anschließen das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) vorzulegen.

 

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