Neuordnung des Verpackungsrechts seit 12.08.2026

Das neue europäische Verpackungsrecht (sog. PPWR) und das flankierende Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) trat am 12.08.2026 zeitgleich in Kraft und ordnen das deutsche Verpackungsrecht neu.

Der ZDK gibt Kfz-Betrieben einen Überblick über die wichtigsten bestehenden und neuen Pflichten. Da beim Versenden von verpackten Waren ins EU-Ausland Registrierungspflichten im EU-Ausland drohen und dann Bevollmächtigte bestellt werden müssen, sollten zur Vermeidung von Bußgeldern betriebliche Abläufe überprüft werden.

Pflichten, die seit 12.08.2026 zusätzlich bestehen: 

  • Fortbestehende Pflichten wie Registrierung im LUCID-Register und Meldungen für Versandverpackungen.
  • Neue Prüf- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich Verpackungen von Herstellern und Lieferanten.
  • Zusätzliche Anforderungen beim Versand von Waren ins EU-Ausland, insbesondere Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten.
  • Hohe Bußgeldrisiken

Gültig ab dem 01.01.2030:

  • Striktes Luftverbot (Leerraumquote): Verbot von mehr als 50 % ungenutztem Leerraum in Versandkartons sowie Verbot von künstlichem Ausstopfen.
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