Das neue europäische Verpackungsrecht (sog. PPWR) und das flankierende Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) trat am 12.08.2026 zeitgleich in Kraft und ordnen das deutsche Verpackungsrecht neu.
Der ZDK gibt Kfz-Betrieben einen Überblick über die wichtigsten bestehenden und neuen Pflichten. Da beim Versenden von verpackten Waren ins EU-Ausland Registrierungspflichten im EU-Ausland drohen und dann Bevollmächtigte bestellt werden müssen, sollten zur Vermeidung von Bußgeldern betriebliche Abläufe überprüft werden.
Pflichten, die seit 12.08.2026 zusätzlich bestehen:
- Fortbestehende Pflichten wie Registrierung im LUCID-Register und Meldungen für Versandverpackungen.
- Neue Prüf- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich Verpackungen von Herstellern und Lieferanten.
- Zusätzliche Anforderungen beim Versand von Waren ins EU-Ausland, insbesondere Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten.
- Hohe Bußgeldrisiken
Gültig ab dem 01.01.2030:
- Striktes Luftverbot (Leerraumquote): Verbot von mehr als 50 % ungenutztem Leerraum in Versandkartons sowie Verbot von künstlichem Ausstopfen.