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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)

Hier gelangen Sie zur aktuellen Fassung der EnSimiMaV.

Sie tritt mit Wirkung vom 01.10.2024 ausser Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet.

Stand: Okt. 2022

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