Grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis mit Ende der Ausbildungszeit. Doch viele Betriebe sind sich nicht sicher, wann die Ausbildung tatsächlich endet.
- Zum vertraglich vereinbarten Termin?
- Oder mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse?
Wichtig ist diese Frage vor allem, wenn der oder die Auszubildende nicht übernommen werden soll. Denn arbeitet der Auszubildende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter, besteht die Gefahr, dass ungewollt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet wird, dies wiederum mit der Folge, dass Anspruch auf volles Arbeitsentgelt besteht.
Was Sie insbesondere beachten müssen, wenn sich die Ausbildungszeit dem Ende neigt und Sie den Auszubildenden nicht übernehmen wollen, können Sie einer Kurzinformation zu diesem Thema entnehmen, die Sie über unsere Geschäftsstellen erhalten.
Stand: Januar 2018