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Obhutspflichten in der Kfz-Werkstatt

Ein Kunde gibt sein Fahrzeug in die Kfz-Werksatt seines Vertrauens.

Bereits in diesem Augenblick – also noch vor Beginn der in Auftrag gegebenen  Reparatur – beginnt die Obhutspflicht des beauftragten Betriebes.

Im nebenstehenden Merkblatt des ZDKs „Obhutspflichten in der Kfz-Werkstatt“ finden Sie weitere Informationen zu dem Thema.

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