Zur Beantragung der Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag zur Anerkennung für AU/AUK gemäß § 29 StVZO verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular rechts inkl. der am Antrag anhängenden Ergänzungen.
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Dort können Sie sich das Qualitätssicherungsprogramm als freischaltbare Demoversion herunterladen.