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Antrag zur Abgasuntersuchung

Zur Beantragung der  Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von  Untersuchungen der  Abgase (AU) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZOAntrag zur Anerkennung für AU/AUK gemäß § 29 StVZO verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular rechts inkl. der am Antrag anhängenden Ergänzungen. 

Im Link  AÜK Plus-Programm werden Sie direkt auf die Seite für das Qualitätssicherungsprogramm AÜK – Plus geleitet.
Dort können Sie sich das Qualitätssicherungsprogramm als freischaltbare Demoversion herunterladen. 

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