§ 22 StVO sieht vor, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie nicht verrutscht oder herabfallen kann. Wer dagegen verstößt, wird mit einem Bußgeld geahndet. Gegen diese Vorschrift kann jeder zuwider handeln, der für die Ladung verantwortlich ist, also auch der Verlader.
Sobald der Mitarbeiter einer Werkstatt die Räder im Kofferraum des Kunden verstaut, wird er als Verlader tätig.
Nur wenn der Kunde die Räder selbständig ohne Hilfe des Werkstattmitarbeiters allein verlädt, ist die Werkstatt nicht in der Haftung.
Anbei überreichen wir Ihnen den überarbeiten Hinweis, den Sie sich von Ihrem Kunden unterschreiben lassen können. Es kann aber auch ein Vermerk auf der Kundenrechnung erfolgen, den wir ebenfalls beifügen.
Sie können die Pflicht zur Ladungssicherheit aber auch nutzen, um dem Kunden die Materialien zur Ladungssicherheit zum Kauf anzubieten oder die Vorteile der Rädereinlagerung bei Ihnen vor Ort schmackhaft zu machen.
Stand: Nov. 2019