Die ersten Kommunen (wie z.B. die Region Hannover ab 01.04.2021 zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr) haben Allgemeinverfügungen erlassen, in denen eine Ausgangssperre (Zeitfenster nach der Nds. Corona Verordnung 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr) beinhaltet ist.
Da nicht auszuschließen ist, dass die Mitarbeiter/innen bei ihren Fahrten zum Betrieb oder zum Einsatzort später als 21.00 Uhr oder früher als 5.00 Uhr unterwegs sind, ist zu empfehlen, für diese Fälle eine Bescheinigung „dabei zu haben“, die den beruflichen Anlass für die Fahrt bestätigt.
Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie im Download.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Buck unter 05131-466612.