Zum Thema "elektronisches Nachweisverfahren bei der Entsorgung von Abfällen im Kfz-Betrieb" erhalten wir immer wieder Rückfragen aus den Betrieben. Aus diesem Grund möchten wir sie mit den Anlagen hier im download weiter informieren.
Im Einzelnen geht es darum, das Kfz-Betriebe ab dem 1. April 2010 an dem sogenannten elektronischen Nachweisverfahren bei der Abfallentsorgung teilnehmen müssen.
Dies ist aber nur dann gesetzlich festgelegt, wenn bei dem Kfz-Betrieb pro Abfallschlüsselnummer mehr als 20 Tonnen gefährlicher Abfall/Jahr entstehen. In der Regel fällt diese Menge in den Kfz-Werkstätten nicht an.
Informationen mit alle wichtigen Punkten für die Durchführung einer gesetzeskonformen Abfallentsorgung, sowie einen Abfallkatalog können Sie über unsere Geschäftsstellen erhalten.
Stand: April 2010
Umweltschutz
Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren bei der Entsorgung von Abfällen im Kfz-Betrieb
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