Bei Gesprächen mit den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern haben wir erfahren, dass jetzt bei Baugenehmigungen nicht mehr wie früher die Unteren Wasserbehörden zur Frisch- und Altöllagerung in Kfz-Betrieben gehört werden, sondern die entsprechende Stellungnahme obliegt neuerdings den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
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