Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
(Batteriegesetz – BattG) vom 25. Juni 2009 in Kraft getreten am 01. 12. 2009Gemäß dem Gesetz muss der Kfz-Betrieb unter anderem den Verbraucher an der Verkaufsstelle über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe der alten Batterien hinweisen.
Aufgrund vieler Anfragen finden Sie als Anlage nunmehr unseren Entwurf des Aushangs.