Dauerbrenner PKW-EnVKV
Auch wenn es inhaltlich nicht neu oder überraschend ist, verdeutlicht ein weiteres Urteil die Anforderungen und Wichtigkeit der Angaben zur PKW-EnVKV (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.3.2021, Az. 6 U 13/20).
In dem Verfahren hat der Beklagte bei einer Werbung in der Überschrift und bei den dazugehörigen Pkw-Bildern den Eindruck erweckt, dass er für eine Modellreihe wirbt. In der weiteren Anzeige hat er jedoch dann auf genau ein konkretes Modell Bezug genommen. Damit müssen – so das Gericht – die Pflichtangaben der Pkw-EnVKV erscheinen. Und das in der erforderlichen Form: nämlich so, dass sie „auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben (…) als der der Hauptteil der Werbebotschaft“ sind.
Das hat der Beklagte jedoch nicht erfüllt, denn die Schriftgröße war einerseits kleiner und optisch weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbung (dem Angebotskasten, der auch die Nennung des konkreten Modells enthielt) und darüber hinaus graphisch zu den Fußnoten zugehörig platziert.
Hinweis: Beachten Sie also die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV akribisch. Denn den Beklagten hat allein diese Unachtsamkeit 10.000 € Vertragsstrafe gekostet, da er bereits in der Vergangenheit abgemahnt worden war und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben hatte.
Stand: Okt. 2021
Wettbewerbsrecht
Neues Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der Angaben zur Pkw-EnVKV
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