Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug liegt der Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Wohnsitz des Käufers. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 20. Oktober 2015 (AZ: I-28 U 91/15) und hob damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Bielefeld auf.
Stand: Juni 2016
Kaufvertrag / Reparaturauftrag
Streit über Erfüllungsort bei Rückabwicklung
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