Wird ein Fahrzeug bei einer Gebrauchtwagen-Bestellung als “Vorführwagen” bezeichnet, ist Gegenstand des Kaufvertrages kein Neufahrzeug.
Der Bundesrat hat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verweigert. Damit ist der schon
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