Der Bundesrat hat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verweigert. Damit ist der schon vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf vorerst gescheitert. Da das Gesetzgebungsverfahren zum HinSchG aber der Umsetzung einer zwingend bis Ende 2023 umzusetzenden EU-Richtlinie dient, ist mit einer Einigung im Vermittlungsausschuss zu rechnen. Dieser zu erwartende Kompromiss wird aber wahrscheinlich im Vergleich zum Gesetzentwurf noch positive Veränderungen für Unternehmen beinhalten, da der Bundesrat eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie gefordert hat.
Mehrheitlich haben die Länder die Ablehnung des Gesetzentwurfes vor allem damit begründet, dass dessen Anwendungsbereich deutlich über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie (Hinweisgeberschutzrichtlinie) hinausgeht. Neben diesem von allen Wirtschaftsverbänden geteilten Kritikpunkt war zudem auch die erst im Gesetzgebungsverfahren deutlich ausgeweitete Pflicht zum Errichten interner Meldekanäle beanstandet worden. Danach sollten auch schon Unternehmen mit 51-249 Beschäftigten solche internen Meldekanäle für anonyme Meldungen schaffen. Insoweit ist die Erkenntnis bei den Ländern durchgedrungen, dass hierfür besondere technische Kommunikationsvorrichtungen hätten geschaffen werden müssen – mit der Folge erheblicher Mehrkosten für diese Unternehmen.
Nun bleibt zu hoffen, dass im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zumindest einige der nicht unbedingt nach der EU-Richtlinie erforderlichen Unternehmensnachteile aus dem HinSchG entfernt werden können. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine abgespeckte Version des HinSchG dennoch einige Belastungen für Arbeitgeber bereithalten wird.
Stand: März 2023