Anmeldungen zu Gesellenprüfungen – Bezirke Hannover

für Lehrlinge m/w/d in den Bezirken der Geschäftsstelle Garbsen

Gem. § 37 Abs. 1 HwO und § 40 Abs. 1 BbiG 1) kann ein Lehrling (Auszubildender) m/w/d nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn die erbrachten Leistungen dies rechtfertigen.

Hierfür wird schriftlich ein formloser Antrag gerichtet an:
Innung d. Kfz-Technikerhandwerks
Niedersachsen - Mitte
z.H. Christiane Tidow
Dieselstr. 28
30827 Garbsen

Zum Antrag sind die Stellungnahmen der Berufsschule, sowie des Ausbildungsbetriebes zuzufügen. Diese Unterlagen sind zusammen mit dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung, sowie den dazugehörigen Unterlagen zum entsprechenden Anmeldetermin einzusenden. Diese Anträge, sowie die Anmeldung können hier im Download heruntergeladen werden.

Die entsprechenden Anmeldetermine finden Sie unter 'Prüfungstermine'.

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